Internistisch-hausärztliche Praxis Ariane Hartmann

Rezepte

Ab 2024 müssen Medikamentenrezepte für gesetzlich versicherte Patienten als eRezept ausgestellt werden. Das bedeutet, dass die Rezepte elektronisch erzeugt, signiert und an einen zentralen Server gesendet werden. Von diesem Server können die Rezepte von der Apotheke unter Vorlage Ihrer Krankenversicherungskarte abgerufen werden.

Damit entfällt der Ausdruck auf einem Rezeptformular, welches Sie bisher in der Arztpraxis erhalten haben.

Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte und Hilfsmittelverordnungen müssen unverändert auf einem Rezeptformular ausgedruckt werden. Diese müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden!

Sie können Ihre Rezeptanforderungen für regelmäßig in unserer Praxis verordnete Medikamente wie gewohnt direkt in der Praxis, telefonisch oder per E-Mail ausschließlich unter rezept@praxis-hartmann.info anfordern.

Voraussetzungen für Rezeptanforderungen sind:

  • Sie sind Patientin bzw. Patient unserer Praxis und Ihre Krankenversicherungskarte wurde im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen.
  • Geben Sie Ihren Vornamen, Nachnamen und Ihr Geburtsdatum an.
  • Geben Sie den Namen und die Dosierung aller Medikamente an, für die Sie ein Rezept benötigen (z.B. Amlodipin 5 mg, Ramipril 10 mg usw.).

Bitte beachten Sie, dass Sie von uns keine Antwort auf Ihre Rezeptanforderung per E-Mail erhalten!

Aufgrund der geänderten Abläufe ist die Einlösung der Rezepte in der Apotheke bei Bestellungen direkt in der Praxis bzw. telefonisch am nächsten Arbeitstag, bei Bestellungen per E-Mail ab dem übernächsten Arbeitstag  möglich.